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Werkvertragsrecht


Im Vergleich zu Kauf- oder Dienstverträgen wird beim Werkvertrag ein Erfolg geschuldet, der auch vergütet wird.
Während bei einem Dienstvertrag die Dienstleistung den Hauptvertragsgegenstand bildet, kommt es bei einem Werkvertrag auf den geschuldeten Erfolg an. So kann beispielsweise die Errichtung von Bauwerken oder Anlagen den geschuldeten Erfolg im Vertrag bilden.
Werkverträge sind privatrechtliche Verträge. Die vertraglich geschuldete Leistung ist beim Werkvertrag die Herstellung eines Werkes.


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