Strafrecht
Sie werden einer Straftat beschuldigt? Sind Sie von einer Ordnungswidrigkeit
betroffen? Dann sollten Sie diese Situation nicht auf die leichte Schulter
nehmen und sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen.
Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
Dazu muss ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen.
Wenn ein solcher Verdacht vorliegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft unter
Hinzuziehung der Polizei in der Sache. Das heißt, dass insbesondere Beweis
erhoben wird, indem beispielsweise Zeugen vernommen oder Hausdurchsuchungen
durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein
hinreichender Tatverdacht vorliegt. Im Falle der Bejahung wird durch die
Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben, indem eine Anklage bei dem
zuständigen Gericht eingereicht wird. Damit kommt das Zwischenverfahren
zustande.
Sollte nun das Gericht die Anklage für gerechtfertigt halten, kommt es durch
einen Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung und das Strafverfahren geht in
das Hauptverfahren über. Das endet dann entweder mit einem Urteil oder mit
einer erreichten Einstellung.
Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Sind Sie von einer Ordnungswidrigkeit
betroffen? Wird gegen Sie ermittelt oder wurde bereits die öffentliche Klage
erhoben?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Wir helfen Ihnen weiter – in jedem Stadium des Verfahrens – und erreichen das für Sie
beste Ergebnis!
Kontaktieren Sie uns ruhig lieber zu früh als zu spät! Oft können wir zu Ihren Gunsten
bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erlangen, die Ihnen eine aufwendige
und belastende Gerichtsverhandlung erspart!
Und vergessen Sie nicht: Schweigen ist Gold! Sprechen Sie mit uns,
bevor Sie Aussagen tätigen!
Kontaktieren Sie uns jetzt!
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