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Asylrecht


Das Asylrecht in Deutschland findet sich zum einen in unserem Grundgesetz wieder. Zum anderen dient das Asylgesetz als Rechtsgrundlage.

Zu unterscheiden ist zwischen einer erlangten oder begehrten Asylberechtigung, der Flüchtlingseigenschaft und dem Subsidiären Schutz.
Auch wenn mittlerweile die Rechte und Pflichten eines Asylberechtigten mit den einer Person, der die Flüchtlingseigenschaft zu erkannt wurde, fast identisch sind, muss gesagt werden, dass es dennoch Feinheiten gibt, die zu unterscheiden sind.

Zum Einen basieren die Schutzformen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Während sich die Flüchtlingseigenschaft und der Status des Subsidiären Schutzes aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergibt, ist die Anerkennung der Asylberechtigung im Grundgesetz geregelt.

Zum Anderen sind die Anforderungen beim Asyl etwas strenger, als die bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Im Rahmen des Asylverfahrens werden dann die Voraussetzungen geprüft und entsprechend entschieden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Egal in welchem Stadium des Verfahrens Sie sich befinden! Wir begleiten Sie von der Antragsstellung auf Anerkennung der Asylberechtigung bis zum Ende des Verfahrens!


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